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Beitragsordnung

Kulturverein Armer Kasten e. V., Sangerhausen
Beitragsordnung (Stand 21.0 4.2009)
 

§1

Beitragspflicht

I . Sämtliche Mitglieder, sofern sie nicht beitragsfrei gestellt sind, sind zur Beitragszahlung 

verpflichtet (Ausnahmen vgl. Satzung § 4, Absatz 2 md 4).

 

2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem das Mitglied durch Beschluss des

Vorstandes in den Verein aufgenommen wird.

 

 

§2

Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen EUR 30 pro Jahr, für Vereinigungen oder 

juristische Personen EUR 150 pro Jahr (vgl. Satzung § 4, Absatz 1 und 2), sofern es sich nicht um eine

beitragsfrei gestellte Mitgliedschaft handelt (vgl. Satzung § 4, Absatz2 und 4).


 

§3

Fälligkeit

1. Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge in einer Summe zu entrichten.
 

2. Neue Mitglieder zahlen für die Zeit vom Eintritt bis zum Jahresende einen anteiligen Jahresbei-

trag. Angefangene Monate zählen voll mit. Der Erstbeitrag ist innerhalb von 3 Wochen nach 

Aufnahme zuzahlen.


 

§4

Zahlungsform

Das Mitglied kann seinen Jahresbeitrag jährlich auf das Konto des Vereins überweisen oder per Lastschrift mit Einzugsermächtigung einziehen lassen.


 

§5

Geltungsdauer

l. Diese Beitragsordnung gilt ab dem Jahr 2009.

 

2. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Stimmenmehrheit der anwesenden

stimmberechtigten Mitglieder geändert werden (vgl. Satzung § 5 und § 10).


 

Beschlossen von der Mitgliederversammlung

 

Sangerhausen, 21 .04 .2009