Beitragsordnung
Kulturverein Armer Kasten e. V., Sangerhausen
Beitragsordnung (Stand 21.0 4.2009)
§1
Beitragspflicht
I . Sämtliche Mitglieder, sofern sie nicht beitragsfrei gestellt sind, sind zur Beitragszahlung
verpflichtet (Ausnahmen vgl. Satzung § 4, Absatz 2 md 4).
2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem das Mitglied durch Beschluss des
Vorstandes in den Verein aufgenommen wird.
§2
Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen EUR 30 pro Jahr, für Vereinigungen oder
juristische Personen EUR 150 pro Jahr (vgl. Satzung § 4, Absatz 1 und 2), sofern es sich nicht um eine
beitragsfrei gestellte Mitgliedschaft handelt (vgl. Satzung § 4, Absatz2 und 4).
§3
Fälligkeit
1. Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge in einer Summe zu entrichten.
2. Neue Mitglieder zahlen für die Zeit vom Eintritt bis zum Jahresende einen anteiligen Jahresbei-
trag. Angefangene Monate zählen voll mit. Der Erstbeitrag ist innerhalb von 3 Wochen nach
Aufnahme zuzahlen.
§4
Zahlungsform
Das Mitglied kann seinen Jahresbeitrag jährlich auf das Konto des Vereins überweisen oder per Lastschrift mit Einzugsermächtigung einziehen lassen.
§5
Geltungsdauer
l. Diese Beitragsordnung gilt ab dem Jahr 2009.
2. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder geändert werden (vgl. Satzung § 5 und § 10).
Beschlossen von der Mitgliederversammlung
Sangerhausen, 21 .04 .2009